AGB
1. Gültigkeit
Für alle mit der TYPHOON GmbH getätigten Verkaufsgeschäfte sind ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen massgebend soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde oder für bestimmte Produkte zusätzliche Bedingungen gelten. Bedingungen des Käufers werden von der TYPHOON GmbH nicht anerkannt, soweit sie von deren eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen. Dies gilt auch für den Fall, dass den abweichenden Bedingungen des Käufers nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Angebote der TYPHOON GmbH, die keine Annahmefrist enthalten, sind hinsichtlich Produkt, Preis, Menge und Lieferfrist freibleibend. TYPHOON GmbH liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Annahme des Angebots zum Vertragsabschluss. Sollte TYPHOON GmbH nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird TYPHOON GmbH den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist TYPHOON GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2.2. Der Vertrag über einen angebotenen Gegenstand oder eine Dienstleistung kommt ohne ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kunden bereits mit der Annahme des Angebots zum Vertragsabschluss durch TYPHOON GmbH zustande (Art. 6 des Obligationenrechts). TYPHOON GmbH wird dem Kunden die Annahme des Angebots zum Vertragsabschluss entweder bestätigen oder die Lieferung gemäss Auftrag ausführen.
3. Preise
Bei Lieferung in der Schweiz verstehen sich die Preise ab Atelier. Für Expressbestellungen ist ein Zuschlag geschuldet. Sämtliche Nebenkosten wie z. B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Käufers. Ebenso hat der Käufer alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder sie gegen entsprechenden Nachweis der TYPHOON GmbH zurückzuerstatten, falls diese hierfür leistungspflichtig geworden ist.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Zahlungen sind vom Käufer ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Inkassospesen werden zusätzlich verrechnet. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist der Preis innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen (Fixtermin). Die Zahlungspflicht ist erfüllt, sobald die Zahlung auf das Konto der TYPHOON GmbH eingegangen ist.
4.2. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, ist die TYPHOON GmbH berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, bis die TYPHOON GmbH genügende Sicherheiten erhält. Erhält die TYPHOON GmbH innert angemessener Frist keine genügenden Sicherheiten, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.
4.3. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Käufers üblichen Zinsverhältnissen richtet, jedoch mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Lieferfrist
Für die Einhaltung von Lieferfristen haftet die TYPHOON GmbH nur dann, wenn sie eine entsprechende schriftliche Zusage abgegeben hat. Zudem wird vorausgesetzt, dass der Käufer seine eigenen Vertragspflichten erfüllt hat.
6. Eigentumsvorbehalt
Die TYPHOON GmbH bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, solange ihr noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutz des Eigentums der TYPHOON GmbH erforderlich sind.
7. Transport und Versicherung
7.1 Ohne anderslautende Vereinbarung erfolgt der Transport zum Bestimmungsort auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Nutzen und Gefahr übernimmt der Besteller mit Abgang der Ware an die vorgeschriebenen Empfangsstelle.
7.2 Jeder Sendung ist ein Lieferschein beigelegt.
8. Verpackung
Die Standardverpackung ist im Preis inbegriffen. Sonderverpackung erfolgt nur auf Wunsch des Käufers und gegen zusätzliche Verrechnung.
9. Mängel
9.1. Der Käufer hat bei Erhalt zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatz zweck geeignet ist. Unterlässt der Käufer diese Prüfung, entfällt jegliche Haftung für die TYPHOON GmbH.
9.2. Allfällige Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Lieferscheinnummern zu erheben; versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.3. Die Anerkennung von Mängelrügen setzt voraus, dass die beanstandete Ware an die TYPHOON GmbH retourniert wird.
9.4. Im Falle von ordnungsgemäss erhobenen und begründeten Mängelrügen stehen dem Käufer die im schweizerischen Obligationenrecht vorgesehenen Ansprüche aus Sachgewährleistung zu. Für die Verjährung der Gewährleistung gilt ebenfalls die Regelung des schweizerischen Obligationenrechts.
9.5. Auch im Falle begründeter Mängelrügen ist der Kaufpreis zum vereinbarten Zeitpunkt zu bezahlen, unbeschadet späterer Regelung. Die Verrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist unzulässig.
10. Datenschutz
TYPHOON GmbH gewährleistet, dass sie die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhebt, bearbeitet, speichert und nutzt und diese nur zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken verwendet.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Gerichtsstand ist am Sitze der TYPHOON GmbH.
11.2. Alle Streitigkeiten, welche sich aufgrund der Geschäftsbeziehung zwischen TYPHOON GmbH und dem Kunden, einschliesslich solcher, die sich aufgrund der Anwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, sind ausschliesslich durch die zuständigen ordentlichen Gerichte von Zürich, Schweiz, unter Vorbehalt der Weiterziehung an das Schweizerische Bundesgericht, zu beurteilen. TYPHOON GmbH behält sich indessen das Recht vor, den Kunden bei den Gerichten seines Domizils oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
11.3. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf ("Wiener Kaufrecht") und der Haager Abkommen über internationale Warenkaufverträge ist ausgeschlossen.
